Dipl.-Ing. Arnold Döll
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Peter
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Unsere Leistungen
Hoheitliche Vermessungen
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir berechtigt Hoheitliche Vermessungen, wie z.B. Grundstückszerlegungen, Grenzfeststellungen sowie amtliche Gebäudeeinmessungen nach §21 des Hessischem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) auszuführen. Die Kosten für diese Vermessungen richten sich nach der jeweils gültigen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in der jeweils gültigen Fassung.
Baubegleitende Vermessung
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens bis zur Realisierung unterstützt unser Team vom Vermessungsbüro Döll und Peter Ihr Bauvorhaben. Doch bevor Ihr geplantes Bauvorhaben realisiert werden kann, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für den Bauantrag erarbeiten wir – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten – die dafür notwendigen Unterlagen.
Hat die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erteilt, erledigen wir für Sie gerne die Grobabsteckung, so dass mit dem Ausheben der Baugrube der Startschuss für die Bauarbeiten fallen kann. Anschließend erfolgt die Feinabsteckung des Gebäudes: Die Gebäudepunkte werden exakt abgesteckt. Sie erhalten dann eine Absteckungsbescheinigung nach §75 Hessischer Bauordnung (HBO).
Ist der Rohbau vollendet, führen wir die amtliche Gebäudeeinmessung nach §21 Hessischem Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) durch.
Ihre Ansprechpartner
Arnold Döll
Dipl.-Ing.
Torsten Peter
Dipl.-Ing. (FH)
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